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Montag, 20. Mai 2013

Kosmetik auf Reisen - Was darf ins Handgepäck?


Sommerzeit ist Reisezeit und die Frage - was darf ins Handgepäck -  ist wieder aktuell.  Hier finden Sie die Bestimmungen. Ich wünsche eine angenehme Reise - und vergessen Sie nicht Ihre  ObeyYourBody Pflege, ideal für die Reise und für Ihr Handgepäck.



Was besagt die Handgepäck-Vorschrift?
Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie Getränke, Gels und Cremes nur noch in begrenztem Maße erlaubt. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Zugelassen sind Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich der USA.

Im Reisegepäck dürfen Flüssigkeiten auch weiterhin in unbegrenzter Menge aufgegeben werden.
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht überschreiten. Behältnisse, die ein größeres Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Der transparente Beutel kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig verschließbar sein. Gefäße, die nur im geöffneten Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
    
Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt. Dieser Plastikbeutel muss zum separaten Röntgen unaufgefordert aus dem Handgepäck genommen werden.

Was zählt zu Flüssigkeiten?
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.

Woher bekommt man die wieder verschließbaren transparenten Tüten?
Fluggäste, die Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren müssen, werden gebeten, vor ihrer Anreise zum Flughafen die Behälter in die vorgeschriebenen Plastiktüten zu verpacken.
Die wieder verschließbaren transparenten Tüten mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter können in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel gekauft werden. Zulässig sind Beutel mit einem Zippverschluss, Klettverschluss, Quetsch- oder Kordelzugverschluss.
Alternativ können Passagiere die vorgeschriebenen Tüten an einem der vier Flight-Bag-Automaten am Hamburger Flughafen kaufen. Diese stehen vor den Bordkartenkontrollen in Terminal 1 und Terminal 2. Eine Packung mit zwei Tüten kostet 1,- Euro.

Was passiert, wenn eine Cremedose oder Parfumflasche mehr als 100 ml Flüssigkeit enthält?
Diese Cremedose oder Parfumflasche darf nicht im Handgepäck transportiert werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Cremedose oder Parfumflasche zum Beispiel nur noch halb befüllt ist. Sie muss vor der Sicherheitskontrolle abgegeben werden.

Was kann der Passagier tun, wenn er vermeiden möchte, z.B. ein teures Parfum in einem Flakon von mehr als 100 ml vor der Sicherheitskontrolle abgeben zu müssen?
Grundsätzlich sollten Fluggäste ihre Flüssigkeiten im Reisegepäck aufgeben. Wurde dies versäumt, können Flüssigkeiten z. B. einem nicht mitfliegenden Bekannten oder Verwandten mitgegeben werden, nachträglich im aufzugebenden Reisegepäck eingecheckt werden, als Postpaket an die eigene Adresse verschickt oder gegen Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung des Flughafens gelagert werden.

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